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   FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16   

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https://dejure.org/2018,46493
FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16 (https://dejure.org/2018,46493)
FG München, Entscheidung vom 23.04.2018 - 2 K 102/16 (https://dejure.org/2018,46493)
FG München, Entscheidung vom 23. April 2018 - 2 K 102/16 (https://dejure.org/2018,46493)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gewerbliche Einkünfte aus Versicherungsrente eines Ausschließlichkeitsvertreters bei ausschließlicher Finanzierung durch das Versorgungswerk

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 14.05.2013 - X B 33/13

    Nachträglich bekannt gewordene Tatsachen bei Doppelansatz von

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    Bei Tatsachen, die sich nicht aus den Akten ergeben, ist hingegen die positive Kenntnis des zuständigen Bearbeiters erforderlich; ein Kennenmüssen reicht hier nicht aus (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Mai 2013 X B 33/13, BStBl II 2013, 997, m.w.N.).

    Demgegenüber scheidet in Fällen beiderseitiger Pflichtverletzungen eine Änderungsmöglichkeit aus, wenn der Verstoß der Finanzbehörde deutlich überwiegt (vgl. BFH in BStBl II 2013, 997, m.w.N.).

    Daran fehlt es, da die Kläger unter Mitwirkung ihres Steuerberaters die Vertreterversorgungsrente des Klägers als Leibrente in der Anlage R erklärt haben und eindeutige Unterlagen dem Beklagten nicht vorgelegt worden sind (vgl. BFH in BStBl II 2013, 997).

  • FG Baden-Württemberg, 05.11.1997 - 12 K 168/96

    So werden Versorgungszahlungen besteuert - Zahlungen des

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    Die dem Kläger zugeflossenen Versorgungsbezüge sind daher keine Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BStBl II 1997, 127, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
  • BFH, 22.04.2010 - VI R 40/08

    Korrektur von Steuerbescheiden - Rechtserheblichkeit neuer Tatsachen - Sinn und

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    Subjektive Fehler der Finanzbehörden und damit des einzelnen Bearbeiters, wie sie sowohl in rechtlicher als auch in tatsächlicher Hinsicht denkbar sein mögen, sind für die Beurteilung der Rechtserheblichkeit einer nachträglich bekanntgewordenen Tatsache unbeachtlich (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2010 VI R 40/08, BStBl II 2010, 951, m.w.N.).
  • BFH, 30.10.2003 - III R 24/02

    Nachträgliche Gewährung eines Ausbildungsfreibetrags

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    a) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 2003 III R 24/02, BStBl II 2004, 394, unter II.1., und vom 19. Oktober 2011 X R 29/10, BFH/NV 2012, 227, unter II.1.a).
  • BFH, 25.03.1976 - IV R 174/73

    Versorgungsleistungen an die Witwe eines Versicherungsvertreters von der

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    Vor dem materiell-rechtlichen Hintergrund, dass die vom Versorgungswerks der ... Versicherungs AG an den Kläger ausgezahlte Vertreterversorgungsrente als Einkünfte aus Gewerbebetrieb vollständig der Besteuerung (vgl. BFH-Urteil vom 25. März 1976 IV R 174/73, BStBl II 1976, 487) und nicht der subsidiären Leibrentenbesteuerung zu unterwerfen gewesen ist (vgl. § 22 Nr. 1 Satz 1 EStG), ist im Streitfall als "Tatsache" der Umstand anzusehen, dass der in den Streitjahren rentenberechtigte Kläger zuvor keine Finanzierungsbeiträge an das Versorgungswerk geleistet hat.
  • BFH, 19.10.2011 - X R 29/10

    Offensichtlich unzutreffende Besteuerung bei Anwendung der Pauschbeträge für

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    a) Tatsache i.S. des § 173 Abs. 1 AO ist jeder Lebenssachverhalt, der Merkmal oder Teilstück eines gesetzlichen Tatbestands sein kann, also Zustände, Vorgänge, Beziehungen, Eigenschaften materieller oder immaterieller Art (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 30. Oktober 2003 III R 24/02, BStBl II 2004, 394, unter II.1., und vom 19. Oktober 2011 X R 29/10, BFH/NV 2012, 227, unter II.1.a).
  • BFH, 21.10.1996 - VI R 46/96

    Vom Arbeitgeber zufließende Versorgungsbezüge sind Leibrenten i. S. des § 22 Nr.

    Auszug aus FG München, 23.04.2018 - 2 K 102/16
    Die dem Kläger zugeflossenen Versorgungsbezüge sind daher keine Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 21. Oktober 1996 VI R 46/96, BStBl II 1997, 127, Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 5. November 1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363).
  • FG Nürnberg, 25.07.2019 - 6 K 1733/18

    Versteuerung der aus dem Vertreterversorgungswerk als Rente geleisteten Zahlungen

    In Höhe des Barwertes einer vom Vertreter zu beanspruchenden Rente entsteht kein Ausgleichsanspruch (vgl. 10.1.1 der VVW-Bestimmungen); somit besteht ein Zusammenhang mit der Tätigkeit des Hauptvertreters weiter, so dass die Einnahmen nach § 24 Nr. 2 EStG zu den nachträglichen gewerblichen Einkünften zu rechnen sind (Thüringer Finanzgericht, Gerichtsbescheid vom 28.09.2017 2 K 266/16, juris unter Verweis auf BFH-Urteile vom 10.10.1963 VI 322, 323/61 U, BStBl III 1963, 592; vom 25.03.1976 IV R 174/73, BStBl II 1976, 487; FG Baden-Württemberg, Urteil vom 05.11.1997 12 K 168/96, EFG 1998, 363; so auch FG München, Urteil vom 23.04.2018 2 K 102/16).
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